FSSC 22000

Neues zu FSSC 22000 Protokoll Version 6

Protokoll Version 6

Was genau ist das Protokoll Version 6 ?

Antwort

Die FSSC 22000-Zertifizierung wird durch ein von der FSSC Foundation herausgegebenes Protokoll verwaltet, das die verschiedenen Anforderungen an zertifizierte Unternehmen, Zertifizierungsstellen und Akkreditierungsstellen festlegt. Dieses Protokoll wurde kürzlich auf Version 6 weiterentwickelt, um den Anforderungen der GFSI zu entsprechen. (Global Food Safety Initiative, die Globale Initiative für Lebensmittelsicherheit) zu entsprechen. Die FSSC-Zertifizierung basiert immer noch auf ISO 22000 und dem vorausgesetzten Programmstandard, der der jeweiligen Branche entspricht. (z. B. ISO TS 22002-1, Herstellung von Lebensmitteln).

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Neue Amforderungen

Welche neuen Anforderungen sind zu erfüllen?

Antwort

Die folgenden Neuerungen wurden in die neuen zusätzlichen FSSC-Anforderungen aufgenommen:

  • Kultur der Lebensmittelsicherheit und Qualität
  • Kontrolle der Qualität
  • Management der Einrichtungen (hygienisches Konzept)
  • Lebensmittelverluste und -verschwendung
  • Lebensmittelverluste und -verschwendung
  • Anforderungen an die Kommunikation
  • Die bestehenden zusätzlichen Anforderungen wurden in einigen Punkten ergänzt.

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Umsetzung der Anforderungen

Ab wann werden diese Änderungen obligatorisch?

Antwort

Das Protokoll Version 6 gilt ab dem 1. April 2024, d. h. die neuen Anforderungen werden ab dem 1. April auditiert, ihre Umsetzung muss jedoch ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des neuen Protokolls beginnen.

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Gültigkeit des aktuellen Zertifikats

Ist mein derzeitiges FSSC-Zertifikat weiterhin gültig? Und bis wann?

Antwort

Für jede Organisation, die heute zertifiziert ist, muss bis zum 31. März 2025 ein Audit der Version 6 durchgeführt werden. Das aktuelle Zertifikat Version 5.1 bleibt gültig, bis ein neues Zertifikat V6 ausgestellt wird, spätestens jedoch bis zum 31. Mai 2025.

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Mein nächstes Audit

Mein nächstes Audit, das für 2024 geplant ist, ist ein Überwachungsaudit. Müssen wir dann ein (Re-)Zertifizierungsaudit für Version 6 durchführen?

Antwort

Wenn es sich bei dem Audit im Jahr 2024 um ein Überwachungsaudit (Jahr 1 oder 2) handelt, ist keine (Re-)Zertifizierung erforderlich, sondern Sie müssen lediglich das Überwachungsaudit zu den mit Ihrem Auditor vereinbarten Terminen durchführen. Gemäß dem neuen Protokoll wird die Dauer des Audits von 4 auf 8 Stunden erhöht, um die neuen Anforderungen zu auditieren.

Dieses Audit wird als "Upgrade-Audit" bezeichnet, und Ihnen wird ein neuer Vertrag übermittelt. Nach diesem Audit wird ProCert, wenn die Zertifizierung aufrechterhalten wird, ein neues FSSC-Zertifikat V6 mit denselben Ablaufdaten wie Ihr aktuelles Zertifikat Version 5.1 ausstellen.

Unangekündigte Audits mit einem Auditfenster, das den 1. April 2024 einschließt, gelten die folgenden Regeln: Auditfenster werden entweder vom 1. Januar 2024 bis zum 31. März 2024 (Audit V 5.1) oder danach ab dem 1. April mit einem Audit V 6 festgelegt.

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Unangekündigte Audits

Müssen FSSC V6 Audits unangekündigt durchgeführt werden?

Antwort

rotokoll 6 schreibt wie 5.1 auch vor, dass mindestens eines der Überwachungsaudits unangekündigt durchgeführt werden muss. Das Unternehmen kann entscheiden, dass beide Überwachungsaudits unangekündigt durchgeführt werden.

Das Upgrade Audit V6 kann unangekündigt durchgeführt werden. 

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Unangekündigtes Audit bevor Aktionsplan abgeschlossen wurde

Wenn bei einem unangekündigten Überwachungsaudit der Aktionsplan noch nicht abgeschlossen ist, was passiert dann?

Antwort

Der Auditor kann die noch offenen Nichtkonformitäten je nach Ursache als geringfügig oder schwerwiegend fortsetzen. Wir empfehlen, sie innerhalb von sechs Monaten nach dem Audit abzuschließen.

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Kombination mit anderen Audits

Kann man generell weiterhin FSSC 22000 V6 Audits mit anderen Audits wie ISO 9001, ISO 14001, BRCGS oder IFS kombinieren?

Antwort

Ja, die FSSC 22000-Audits nach Version 6 können wie üblich kombiniert werden, wobei die Spezifikationen und Anforderungen des FSSC-Protokolls eingehalten werden müssen. Diese ISO-ähnlichen Audits werden also auch "unangekündigt" einmal alle drei Jahre durchgeführt, oder sie müssen separat durchgeführt werden. Diese Frage wird mit Ihnen bei der Erstellung eines neuen Vertrags geklärt.

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Kombination mit anderen Audits für "unangekündigte" Audits

Wir haben die Option "nicht angekündigt" für IFS- und BRCGS-Audits gewählt. Können wir diese mit FSSC V6-Audits kombinieren?

Antwort

FSSC-Überwachungsaudits können durchaus mit einem IFS- und/oder BRCGS-Audit kombiniert werden, aber die (Re-)Zertifizierungsaudits werden immer angekündigt und können daher nicht mit einem unangekündigten Audit kombiniert werden.   Hier ein Beispiel für einen Zertifizierungszyklus:

  • 2018: Zwei verschiedene Audits; ein angekündigtes FSSC-(Re-)Zertifizierungsaudit und ein weiteres unangekündigtes IFS- und/oder BRC-Audit.
  • 2019 und 2020: Ein einziges Audit pro Jahr, Kombination aus FSSC/IFS BRCGS, nicht angekündigt.

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Zentrale Prozesse am Hauptsitz & Produktionsstandorte

Wir haben mehrere Produktionsstandorte und einen Hauptsitz, der die zentralen Prozesse steuert. Wie werden die Audits nach dem neuen Protokoll ablaufen?

Antwort

Der Hauptsitz, der die zentralen Funktionen oder Prozesse verwaltet, muss nach der Version V6 auditiert werden, noch vor den Produktionsstandorten.

Zögern Sie nicht, sich mit Ihrem Kundenbetreuer in Verbindung zu setzen, um weitere Einzelheiten zu erfahren.

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