IFS Food
Neue IFS Food Versionen
IFS V 7: Inkrafttreten
Ab wann ist sie obligatorisch?
Antwort
- Angekündigtes Audit: wenn das Auditzeitfenster vor dem 01.07.21 startet und nach dem 01.07.21 endet, dann findet das Audit/die Evaluation in der zu diesem Zeitpunkt gültigen Version statt, d.h. V 6.1 oder V 7.
- Unangekündigtes Audit: Version 7 gilt für jedes Audit, dessen Auditzeitfenster nach dem 01.05.21 beginnt.
- Fälle von Multi-Site-Audits mit Auditzeitfenstern, die sich über den Implementierungszeitraum von Version 7 erstrecken: Im Idealfall sollten die zentralen Funktionen nach dem 01.03.21 (Version 7) bewertet werden, alle zugehörigen Standorte werden im Anschluss daran nach Version 7 bewertet. Dies ist mit IFS direkt zu klären, falls dies nicht möglich sein sollte (Audit der zentralen Funktionen vor dem 01.03.21).
IFS V6.1 und Neuigkeiten
Was sind die Neuigkeiten mit Version 6.1 ?
Antwort
Diese neue Version fasst die neuesten Entwicklungen zusammen, welche bereits gültig sind, sowie einige neue Elemente.
Teil 1:
- Aktualisierung des Protokolls „Integrity Program“
- Einbindung des Protokolls des „unangekündigten Audits“
- Aktualisierung und Integration der Doktrin (Juli 2017)
Teil 2:
- 20.3: Neuformulierung der Anforderung
- 2.1 (neu) : Anforderungen für die Prävention von Lebensmittelbetrug (Food Fraud): Bewertung der Schwachstellen des „Food Fraud“, Vorgehen zur Reduktion der Schwachstellen, Überprüfung der Bewertung mindestens einmal pro Jahr und Vorgehen zur Bewertung und Reduktion im Falle von erhöhten Risiken
Teil 5:
- Einbindung des Protokolls des unangekündigten Audits
Umsetzung ab wann?
- Die Version 6.1 wird für alle Audits ab dem 1. Juli 2018 gültig sein.