IFS Food

Neue IFS Food Versionen

IFS V 7: Inkrafttreten

Ab wann ist sie obligatorisch?

Antwort

  • Angekündigtes Audit: wenn das Auditzeitfenster vor dem 01.07.21 startet und nach dem 01.07.21 endet, dann findet das Audit/die Evaluation in der zu diesem Zeitpunkt gültigen Version statt, d.h. V 6.1 oder V 7.
  • Unangekündigtes Audit: Version 7 gilt für jedes Audit, dessen Auditzeitfenster nach dem 01.05.21 beginnt.
  • Fälle von Multi-Site-Audits mit Auditzeitfenstern, die sich über den Implementierungszeitraum von Version 7 erstrecken: Im Idealfall sollten die zentralen Funktionen nach dem 01.03.21 (Version 7) bewertet werden, alle zugehörigen Standorte werden im Anschluss daran nach Version 7 bewertet. Dies ist mit IFS direkt zu klären, falls dies nicht möglich sein sollte (Audit der zentralen Funktionen vor dem 01.03.21).

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IFS V6.1 und Neuigkeiten

Was sind die Neuigkeiten mit Version 6.1 ?

Antwort

Diese neue Version fasst die neuesten Entwicklungen zusammen, welche bereits gültig sind, sowie einige neue Elemente.

Teil 1:

  • Aktualisierung des Protokolls „Integrity Program“
  • Einbindung des Protokolls des „unangekündigten Audits“
  • Aktualisierung und Integration der Doktrin (Juli 2017)

Teil 2:

  • 20.3: Neuformulierung der Anforderung
  • 2.1 (neu) : Anforderungen für die Prävention von Lebensmittelbetrug (Food Fraud): Bewertung der Schwachstellen des „Food Fraud“, Vorgehen zur Reduktion der Schwachstellen, Überprüfung der Bewertung mindestens einmal pro Jahr und Vorgehen zur Bewertung und Reduktion im Falle von erhöhten Risiken

Teil 5:

  • Einbindung des Protokolls des unangekündigten Audits

Umsetzung ab wann?

  • Die Version 6.1 wird für alle Audits ab dem 1. Juli 2018 gültig sein.

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