Lebensmittelbetrug
Fragen aus der Praxis
Rückverfolgbarkeitstest oder Authentizitätsanalyse
Die Bewertung wurde an allen Rohmaterialien durchgeführt, wir haben ein hohes Risiko für die natürliche Vanille-Zutat festgestellt. Die vom Team vorgeschlagene Maßnahme ist die Durchführung eines Rückverfolgbarkeitstests mit den Lieferanten. Reicht das aus, um Betrug auszuschließen, oder müssen wir Authentizitätsanalysen fordern?
Antwort
Um die Anforderungen der GFSI-Standards für Lebensmittelbetrug zu erfüllen, ist es nach dem Assessment notwendig, Beherrschungsmaßnahmen zu identifizieren, um die Gefahr in Bezug auf die priorisierten Rohstoffe zu lindern (=Mitigation in englischer Sprache).
Diese Beherrschungsmaßnahmen müssen dem Kontext, dem festgestellten Risiko, den verfügbaren Mitteln und schließlich dem Interesse für einen Betrugs, d.h. dem Gewinn, entsprechen.
In diesem Fall ist klar, dass Vanille eine der am meisten gefälschten Rohstoffe ist, weil der Preis relativ hoch ist und auch abhängig von Angebot und Nachfrage starken Schwankungen unterliegt.Zudem sind die chemischen Fälschungen sehr präsent im Markt.
Es hängt also vom Kaufpreis der gekauften Vanille und der Geschichte Ihres Lieferanten ab. Für einen gut eingeführten langjährigen Lieferanten kann eine chargenbezogene Rückverfolgbarkeitsprüfung als Beherrschungsmaßnahme angemessen sein. Andererseits scheint für einen anderen, neu referenzierten Anbieter, der sehr interessante Preise anbietet und der den Status eines Händlers oder Zwischenhändlers hat, neben dem Rückverfolgbarkeitstest eine Analyse der Authentizität sich als sehr relevant erweisen. Diese Echtheitsanalysen basieren auf einer quantitativen Analyse der natürlichen Inhaltsstoffe von Methylvanillin, Ethylvanillin ... und machen den Unterschied zwischen einer synthetischen Vanille und natürlichen Extrakten von Vanilla planifolia aus.
Zusammenfassend sind der Rückverfolgbarkeitstest und die Authentizitätsanalyse sich ergänzende Beherrschungsmaßnahmen, die vom Kontext und dem Status des Anbieters abhängig sind.
Sind Handelsartikel auch zu bewerten?
Wir führen neben eigenen Produktionen auch Handelsartikel (nicht identsch mit der eigenen Produktion), die von den entsprechenden Produzenten hergestellt und auch unter deren Marke verkauft werden. Muss auch für solche Produkte ein Risiko Assessment hinsichtlich Food Fraud erstellt werden?
Antwort
Diese Produkte sind nicht im Geltungsbereich der BRC, IFS oder FSSC 22000 Zertifizierung (ausser bei BRC mit dem freiwilligen Wahl mit dem Kapitel Traded Goods).
Technologische Hilfsmittel
Sollten technische Hilfsstoffe bei der Bewertung von Rohmaterialien auf Betrug berücksichtigt werden, wenn diese Hilfsstoffe nicht Bestandteil des Endprodukts sind?
Antwort
Verarbeitungshilfsstoffe sind in der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe als Stoffe definiert, die nicht als Lebensmittelzutaten per se konsumiert werden. Sie werden freiwillig bei der Verarbeitung oder Verarbeitung von Rohstoffen, Lebensmitteln oder deren Zutaten verwendet, um ein bestimmtes technologisches Ziel zu erreichen. Ihre Verwendung kann zur unbeabsichtigten, aber technisch unvermeidbaren Anwesenheit von Rückständen dieses Stoffes oder seiner Derivate im Endprodukt führen.
Obwohl also Verarbeitungshilfsmittel nicht mehr vorhanden ist im fertigen Produkt und ist nicht kennzeichnungspflichtig, können wir davon ausgehen, dass die potenziellen durch eine Hilfs betrogen eingeführt Gefahren im fertigen Produkt bestehen bleiben können und eine Gefahr für die Gesundheit der Verbraucher.
Zusammenfassend, ja, die Analyse des Lebensmittelbetrugs muss die Verarbeitungshilfsmittel berücksichtigen.