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Neuerungen Berg- & Alp-Verordnung (BAIV) 2021

In folgenden Artikeln gab es auf den 01.01.2021 Anpassungen:

  • Art.3: Verwendung der Bezeichnung «Alpen»
  • Art.8: Ort der Herstellung (bezogen auf Honig)
  • Art.10: Zertifizierung (bezogen auf Zutaten)
  • Art.12: Kontrolle (bezogen auf Kontroll-Rhythmus & zusätzliche Stichproben entlang der gesamten Wertschöpfungskette)
  • Art.13: Pflichten der Betriebe (nur Einleitungssatz)

Wie beim Bio gibt es für Berg & Alp neu auch ein über alle Zertifizierungsstellen harmonisiertes Sanktionsreglement !  (BLW-Weisung vom 2. Dezember 2020)

Die aktuelle Berg- & Alp- Verordnung ist unter diesem Link verfügbar.

Änderungen in der Berg- und Alp-Verordnung, BAIV

Die Anpassungen vom 18.10.17 sind ab 1. Januar 2018 in Kraft.

Neuerungen:

  • Die Verwendung der Bezeichnung «Berg» oder «Alp» für einzelne Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs ist neu möglich. Im Verzeichnis der Zutaten ist in jedem Fall anzugeben, welche Zutaten aus dem Sömmerungsgebiet oder Berggebiet stammen. Der Name oder die Codenummer der Zertifizierungsstelle ist in jedem Fall auf Verpackung oder Etikette anzugeben.
  • Alp-Lieferantenkontrollen und das Einholen der Alp-Nachweisdokumente ist neu alle 8 Jahre notwendig. Die Alp-Zertifizierung auf Sömmerungsbetrieben mit Verarbeitung, wird von ProCert nach wie vor alle 4 Jahre durchgeführt.

Link zu der BAIV.